Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Dr. Cornelia Gänger
1. Allgemeines
1.1. Die Goldschmiedemeisterin Dr. Cornelia Gänger (nachfolgend „CG“ genannt) unterhält unter der Url: https://www.corneliagaenger.at/ eine Homepage zu Informationszwecken und allgemeiner Leistungsübersicht.
1.2. CG ist per Mail unter mail@corneliagaenger.at sowie postalisch in der Mayergasse 3/3 in A-1020, Wien erreichbar.
1.3. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle biologischen und sozialen Geschlechter.
2. Geltungsbereich
2.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen CG und den Kunden gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn diese zwischen CG und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.2. Entgegenstehende, oder von den Geschäftsbedingungen des Kunden abweichende Bedingungen, werden nicht anerkannt, außer CG erkennt die Geltung dieser ausdrücklich und schriftlich an. CG‘s Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn CG in Kenntnis entgegenstehender, von CG‘s Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Kunden sind und CG dennoch die Lieferung bzw. den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
2.3. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind damit natürliche Personen gemeint, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit dient - die Bestellung / das Geschäft, also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern wird im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen. Kunden im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2.4. CG behält sich das Recht vor, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Aufträge. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. die Vergabe eines Auftrags werden die jeweils gültigen Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3. Vertragsabschluss
3.1. Auf der Homepage gelistete Produkte sind Muster-Einzelstücke. Das bedeutet, es gibt keine Gewähr, dass auf der Produkte gelistete Produkte noch verfügbar sind. Sie stellen kein Angebot von CG zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben. CG übernimmt daher keine Gewähr, dass Produkte auf der Homepage jederzeit bzw. überhaupt lieferbar sind.
3.2. Inhalte der von CG verwendeten Prospekten, technischen Beschreibungen oder Abbildungen auf der Homepage werden nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, dass darüber mit dem Kunden eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.
3.3. Durch die Bestellung von Waren, worunter auch die Annahme eines von CG gelegten Kostenvoranschlags zu verstehen ist, setzt der Kunde an CG ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages und erklärt sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
3.4. Das Angebot des Kunden gilt entweder
(i) durch eine schriftliche und ausdrückliche Vereinbarung zwischen Kunde und CG,
(ii) mit Eingang der Anzahlung durch den Kunden,
(iii) durch Übergabe an den Kunden oder
(iv) durch Lieferung (d.h. durch Übergabe der Ware an den Spediteur / Frachtführer / Post)
als angenommen. Erst dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und CG zustande. Angebote des Kunden werden nur zu den jeweils aktuellen, von CG genannten Preisen und Konditionen angenommen.
3.5. Die Ausstellung einer etwaigen Auftragsbestätigung von CG an den Kunden stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist.
3.6. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet CG nicht zur Annahme eines Auftrages. Kostenschätzungen sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Kostenvoranschläge sind im Hinblick auf den mit der Erstellung verbundenen Aufwand entgeltlich, wenn CG darauf hinweist. Bei Erteilung eines Auftrages werden die für den Kostenvoranschlag bezahlten Kosten als Entgelt gutgeschrieben.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Alle von CG angegebenen Preise sind Endpreise. Nicht enthalten sind Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Zoll, Versicherung sowie Einfuhrumsatzsteuer. Diese sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich zwischen CG und Kunden etwas anderes vereinbart.
4.2. Etwaige auf der Homepage zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch den Kunden ausgewiesenen Preise sind im Fall der Annahme des Angebots durch CG als vertraglich vereinbarte Preise maßgeblich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
4.3. CG bietet die Zahlung grundsätzlich per Vorkasse oder Banküberweisung an. CG behält sich vor, bei jeder Bestellung gewisse Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.
4.4. Die Zurückbehaltung oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern der Kunde Unternehmer ist.
5. Lieferung
5.1. Alle Produkte werden, sofern verfügbar und solange der Vorrat reicht, ausgeliefert. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich und schriftlich verbindlich zugesagt wurde.
5.2. Sollte ein Produkt nicht (mehr) verfügbar sein, informiert CG den Kunden unverzüglich und erstattet eventuell bereits geleistete Zahlungen.
5.3. CG wählt das für den Versand jeweils günstigste Beförderungsmittel selbst aus. CG behält sich die Teillieferung, sofern diese im Einzelfall zumutbar ist, an den Kunden vor.
5.4. Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird CG daher leistungsfreigestellt und der Transport geschieht auf Gefahr des Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von CG (Eigentumsvorbehalt). Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunden schon jetzt die Kaufpreisforderung gegen den Dritten an CG ab.
6.2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich CG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Pfändungen ist der Kunden verpflichtet CG unverzüglich zu benachrichtigen, damit CG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
7. Gewährleistung
7.1. Bei unsachgemäßem Gebrauch oder äußerer Gewalteinwirkung sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich auf die Qualität der verwendeten Materialien, deren Verarbeitung und die korrekte Einfassung von Edelsteinen.
7.2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, dann darf der Kunden zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen. Schlägt dies fehl, kann der Kunden den Kaufpreis mindern (Preisminderung). Bei einem nicht geringfügigen Mangel kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) bzw. Schadenersatz geltend machen. Die Abtretung dieser Ansprüche ist ausgeschlossen. Alle weitergehenden Ansprüche gegen CG sind ausgeschlossen. CG haftet nicht für Schäden die am Produkt selbst entstanden sind. Insbesondere wird keine Haftung für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden übernommen. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Kunden verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an CG auf ihre Kostenzurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei CG ein, ist CG berechtigt, Ersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen und diese von den an CG zur Zahlung bekanntgegebenen Zahlungsmitteln abzubuchen.
7.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und CG bei Feststellung eines solchen umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Unterlässt er es, einen Mangel rechtzeitig anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt; eine Gewährleistung ist diesfalls ausgeschlossen.
8. Mitgebrachte (vom Kunden bereitgestellte) Waren
8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass CG für Mängel der vom Kunden bereitgestellte Produkte oder für aufgrund dieser entstandenen Schäden keine Haftung übernimmt, falls das Werk aufgrund der vom Kunden beigestellten Ware (Qualität, u.a.) misslingt oder das bereitgestellte Produkt beschädigt.
8.2. Im konkreten Fall warnt CG den Kunden, wenn das vom Kunden bereitgestellte Produkte offensichtlich untauglich ist oder die Gefahr besteht, dass Schäden entstehen können, sodass die vertragsgemäße Herstellung der beauftragten Arbeiten verhindert wird. Ebenso, wenn die Wünsche oder Vorgaben des Kunden zur Leistungserbringung offenbar das Gelingen des Werkes gefährden würden.
8.3. Sollte der Kunde die Durchführung der Arbeiten dennoch wünschen und misslingt das Werk aus den Gründen, vor welchen CG gewarnt hat, bleibt der Entgeltanspruch von CG unberührt.
8.4. Ebenso sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt, wenn Mängel und Schäden auf Vorgaben der Kunden zurückzuführen sind.
9. Widerruf und Rücktritt des Verbrauchers bei nicht in den Geschäftsräumen getätigten Bestellungen
9.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und hat er den auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basierenden Vertrag entweder als Fernabsatzvertrag oder außerhalb der Geschäftsräume von CG geschlossen und beträgt das zu zahlende Entgelt im letzteren Fall mehr als EUR 50, kann er von diesem bis zum Ablauf einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Rücktritt muss der Kunde CG mit einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail – siehe dazu Punkt 1.2.) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf muss CG allerdings nachweislich zugehen, um wirksam zu sein.
9.2. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem dieser CG über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an CG zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
9.3. Der Verbraucher hat bei den in § 18 Abs 1 FAGG genannten Fällen kein Rücktrittsrecht. Dazu zählen etwa jene Fälle, bei denen Produkte nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden.
9.4. Beträgt das vereinbarte Entgelt weniger als EUR 50, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG zu wie folgt:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von CG für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn CG die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
10. Reparaturarbeiten
10.1. Von CG erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch kann keine Gewähr für seine Richtigkeit übernommen werden. Sollten größere Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung unvermeidlich sein, wird CG den Kunden in Kenntnis setzen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht vor Reparaturbeginn zu. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird der Nachtragskostenvoranschlag Geschäftsgrundlage. Wird ein Kostenvoranschlag verlangt und in Folge kein Reparaturauftrag erteilt, so ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig. Ebenso ist der Kostenvoranschlag kostenpflichtig, wenn nötige Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
10.2. CG behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit aus organisatorischen Gründen Reparaturen an eine autorisierte Werkstatt weiterzuleiten.
11. Ankauf Altschmuck
11.1. Dieser Punkt gilt für alle Verträge, die sich aus dem Ankauf von Waren durch CG, wie insbesondere Gegenstände mit Goldanteilen.
11.2. Dazu wird die Ware auf Echtheit überprüft und der Feingehalt der Edelmetalle sowie das Gewicht festgestellt. CG verwendet hierfür den jeweils aktuellen Rechner der ÖGUSSA-Homepage. Mit diesen Werten und den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Ankaufspreisen erstellt CG ihr Kaufangebot.
11.3. Um eine schnelle Angebotsabgabe von CG bezüglich dem Ankauf von Altschmuck (in der Regel: Bruchgold) zu gewährleisten, gestattet der Kunde die Begutachtung der übersandten Ware. Dazu sind je nach Objekt unter Umständen Maßnahmen erforderlich, die Spuren am Objekt hinterlassen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel Abriebe oder Demontagen, die im Einzelfall zu einer Unbrauchbarkeit des zu untersuchenden Objekts führen können. Der Kunde erklärt sich damit unwiderruflich einverstanden.
11.4. Die Ware muss dabei oftmals gereinigt, geprüft und mitunter nochmals bearbeitet werden. CG behält sich das Recht vor, diese Arbeitszeit gegen den Ankaufspreis gegenzurechnen. Der Kunde erhält eine aufgeschlüsselte Summe als Guthaben („Bruchgoldankaufsrechnung“)
12. Haftungsausschluss
12.1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch CG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet CG nur dann unbeschränkt, wenn es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um eine vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Pflichtverletzung handelt sowie bei Garantieversprechen, soweit diese vereinbart worden sind und die Angelegenheit in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes fällt.
12.2. Die Haftung von CG wird auf den gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt, sodass CG nur für vorsätzliche oder krass oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet. Eine darüber hinausgehende Schadenersatzpflicht besteht, außer bei Personenschäden, nicht. Ebenso ist die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand
Mit Ausnahme des Verbrauchergerichtsstandes nach dem KSchG, ist für sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen CG und dem Kunden das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlicher Gerichtsstand.
14. Vertragssprache
Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart.
15. Datenschutz
15.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine, CG im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
15.2. Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinn dieser Bestimmung ermittelte Daten ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung, insbesondere zum Zweck der Auftragsabwicklung und der Buchhaltung erhoben und verarbeitet werden.
15.3. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt. Es werden keine Informationen an Dritte verkauft oder vermietet.
16. Anzuwendendes Recht
Anzuwenden ist österreichisches Recht über Ausschluss der Verweisungsnormen auf ausländisches Recht und des UN-Kaufrechts.
17. Zusatzvereinbarung
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch vom Abgehen des Erfordernisses der Schriftform.
18. Salvatorische Klausel
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten Bestimmungen, die den unanwendbaren Bestimmungen nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am besten entsprechen, ohne dass eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird.